Wann benötigen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten?

Der externe Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie bei der Umsetzung der vielfältigen gesetzlichen Anforderungen. Die Pflicht zur Benennung besteht insbesondere dann, wenn mindestens 20 Personen im Unternehmen unter Nutzung von IT-Systemen, wie PC’s, Smartphones, Tablets etc. personenbezogene Daten verarbeiten oder wenn eine Vielzahl von Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Da jedoch alle Unternehmen Datenschutz-Pflichten erfüllen müssen, empfiehlt sich eine Benennung unabhängig von der Unternehmensgröße.