Der externe Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie bei der Umsetzung der vielfältigen gesetzlichen Anforderungen. Die Pflicht zur Benennung besteht insbesondere dann, wenn mindestens 20 Personen im Unternehmen unter Nutzung von IT-Systemen, wie PC’s, Smartphones, Tablets etc. personenbezogene Daten verarbeiten oder wenn eine Vielzahl von Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Da jedoch alle Unternehmen Datenschutz-Pflichten erfüllen müssen, empfiehlt sich eine Benennung unabhängig von der Unternehmensgröße.