Für Unternehmen, Banken, Versicherungsgesellschaften, Vereine oder medizinische Auftraggeber – wie Apotheken, Arztpraxen oder Krankenhäuser – fungieren wir als Ansprechpartner und Unterstützer in allen Themen zum Datenschutz.
Datenschutz-Pflichten für ALLE UnternehmenDatenschutz-Pflichten für ALLE Unternehmen
- Einhaltung von Informationspflichten für Geschäftspartner, Mitarbeiter, Bewerber
- Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Verarbeitungsverzeichnis)
- Einhaltung von Mindeststandards im Bereich IT-Sicherheit (TOM’s)
- Einhaltung besondere Anforderungen im Bereich Social-Media
- Betriebliche Anweisungen und Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit Beschäftigtendaten
- Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung
- Betriebliche Anweisungen beim Umgang mit Auskunftsverlangen
- Sensibilisierung der Mitarbeiter
Wann benötigen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten?Wann benötigen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten?
Der externe Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie bei der Umsetzung der vielfältigen gesetzlichen Anforderungen. Die Pflicht zur Benennung besteht insbesondere dann, wenn mindestens 20 Personen im Unternehmen unter Nutzung von IT-Systemen, wie PC’s, Smartphones, Tablets etc. personenbezogene Daten verarbeiten oder wenn eine Vielzahl von Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Da jedoch alle Unternehmen Datenschutz-Pflichten erfüllen müssen, empfiehlt sich eine Benennung unabhängig von der Unternehmensgröße.
Externer Datenschutzbeauftragter für UnternehmenExterner Datenschutzbeauftragter für Unternehmen
- Datenschutzberatung
- Datenschutzaudit
- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
- Erstellung und Prüfung aller notwendiger Datenschutz-Dokumente
- Schulung der Mitarbeiter
- Ansprechpartner und Unterstützer in allen datenschutzrelevanten Fragen
- Unterstützer bei Auskunftsverlangen und bei der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde
Externer Datenschutzbeauftragter für ApothekenExterner Datenschutzbeauftragter für Apotheken
Apotheken müssen identische Datenschutz-Anforderungen wie Unternehmen einhalten. Darüber hinaus gelten besondere Pflichten. Als Partner der DEBERA Service GmbH fungieren wir als externer Datenschutzbeauftragter für Apotheken in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt. DEBERA Service GmbH
Vorteile eines externen DatenschutzbeauftragtenVorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
- Geschultes Know-how
- Individuelle, auf die Bedürfnisse zugeschnittene Beratung
- Praxisbezogene und strategische Umsetzung
- Minimierung von Haftungsrisiken
- Organisatorische Optimierung
- Stärkung der Kunden- und Geschäftspartnerbindung
- Einhaltung vertraglicher Anforderungen
- Kein Ärger mir der Aufsichtsbehörde
- Verhinderung von Bußgeld
- Kein besonderer Kündigungsschutz
- Flexible Vertragslaufzeiten
- Kalkulierbare Kosten
- Haftpflichtversichert
Ihr DatenschutzexperteIhr Datenschutzexperte
Philipp Straßburger
Wirtschaftsjurist (LL.B.)
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)
Philipp Straßburger fungiert seit 2017 als externer Datenschutzbeauftragter in enger Zusammenarbeit mit einer Chemnitzer Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Zudem betreut er seit 2019 eigene Klienten und kooperiert seit 2023 mit der DEBERA Service GmbH im Bereich externer Datenschutz für Apotheken.
ReferenzenReferenzen
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Unternehmen im Bereich Pflege in Chemnitz
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